Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen der Naumann Distribution GmbH

§ 1 Allgemeines

  1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur, wenn der Käufer ein Unternehmer (§ 14 BGB), ein juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir die Lieferung an den Käufer in Kenntnis von dessen AGB vorbehaltlos vornehmen.

  3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

  4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten diese, soweit sie in diesen AGB nicht abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überreicht worden sind. An derlei Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.

  2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot, das von uns durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer angenommen werden kann.

  3. Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Die Preise gelten, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Lager in Bergheim zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung und sonstigen Versand- und Transportkosten sowie Kosten einer Transportversicherung. Gegen eine Selbstversicherungserklärung des Käufers verzichten wir auf eine Berechnung der Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

  2. Falls wir Änderungswünsche des Käufers berücksichtigen, so trägt der Käufer die hierdurch entstehenden Mehrkosten.

  3. Unsere Rechnungen sind nach Erhalt der Ware und der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern wir nicht ein anderes Fälligkeitsdatum in unserer Rechnung angeben. Erfüllungsort für die Kaufpreiszahlung ist unser Geschäftssitz.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

  1. Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes seitens des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung, auf welche die Aufrechnung oder das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere nach § 8 dieser AGB unberührt.

§ 5 Lieferfrist, Lieferverzug

  1. Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen bei Annahme der Bestellung. Der Lieferzeitpunkt ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.

  2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.

  3. Falls wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verbindliche Lieferfristen nicht einhalten, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers ist umgehend zu erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn weder uns noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

  4. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung des Käufers erforderlich.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in Bergheim, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung selbst zu bestimmen.

  2. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe an den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonstigen Versender über. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang der maßgebliche Zeitpunkt. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften für das Werkvertragsrecht entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Annahmeverzug ist.

  4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenen Gründen, sind wir berechtigt, den hieraus resultierenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) ersetzt zu verlangen. Darüber hinaus stehen uns die weiteren gesetzlichen Ansprüche zu.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gekauften und gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

  2. Der Käufer ist nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen, ist jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Käufer hiermit bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen.

  3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentum bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

  4. Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 8 Mängelansprüche

  1. Die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben jedenfalls die gesetzlichen Bestimmungen bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB).

  2. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  3. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

  4. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Fall der Ersatzlieferung hat der Käufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

  5. Wir tragen die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, es sei denn, das Mangelbeseitigungsverlangen stellt sich als unberechtigt heraus. In diesem Fall sind die Kosten vom Käufer zu ersetzen.

  6. Nur in dringenden Fällen, etwa bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme hat der Käufer uns unverzüglich, möglichst vorher zu informieren. Ein Recht zur Selbstvornahme besteht nicht, wenn wir nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung zu verweigern.

  7. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder dem erfolglosen Ablauf einer für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzenden angemessenen Frist oder wenn die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist bei einem nur unerheblichen Mangel ausgeschlossen.

  8. Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, bestehen nur, wenn sie sich aus diesen AGB ergeben und sind im Übrigen ausgeschlossen.

  9. Die Mängelansprüche verjähren, soweit zulässig, in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache, ansonsten in der gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

§ 9 Sonstige Haftung(sbeschränkungen)

  1. Unsere Haftung auf Schadensersatz beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, wenn deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

  2. Die sich aus Abs.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gilt auch für die Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

  1. Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

  2. Gerichtsstand ist der für unseren Geschäftssitz zuständige Gerichtsort, soweit der Käufer Kaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

Stand September 2021

Ergänzende Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Naumann Online-Shop

Präambel

Auch das Angebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Es gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen, soweit nicht in diesen ergänzenden Bedingungen andere Regelungen getroffen sind.

§ 1 Produktauswahl

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf unserer Website Produkte auszuwählen und zu bestellen.

  2. Der Kunde kann die von ihm gewünschten Produkte auf der Website anklicken. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb gesammelt und der Kunde erhält zum Ende seines Einkaufs eine Zusammenstellung der Produkte zum Gesamtnettopreis. Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen. Weiterhin erfolgt die Angabe der Versand- und Verpackungskosten.

  3. Vor Versendung der Bestellung ermöglichen wir dem Kunden, die Bestellung auf ihre inhaltliche Richtigkeit, insbesondere auf Preis und Menge, zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

§ 2 Preise

  1. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt wurden.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote auf der Website sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein bindendes Angebot ab.

  2. Unverzüglich nach Zugang der Bestellung erhält der Kunde eine Mail, in der der Zugang der Bestellung und deren Inhalt bestätigt werden.

  3. Nach Prüfung des Angebots durch uns erhält der Kunde dann ggfls. eine Auftragsbestätigung oder eine Nachricht, dass die Lieferung nicht möglich ist. Durch die Auftragsbestätigung oder durch Absendung der bestellten Ware kommt der Vertrag zustande.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Wir stellen dem Kunden für die bestellte Ware eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird. Wir liefern gegen Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Bei Lieferung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge unverzüglich nach Zugang der Rechnung zu zahlen, sofern wir nicht ein anderes Fälligkeitsdatum in unserer Rechnung angeben. Schecks und Wechsel werden nur nach vorhergehender Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.

§ 5 Datenschutz

  1. Wir werden sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes, beachten.

Stand Februar 2009